Jugendarbeit ab 15.3. eingeschränkt möglich

Jugendarbeit ist ab dem 15.3.2021 eingeschränkt wieder möglich.

Alle Informationen finden Sie unter http://www.bjr.de/corona

Allgemein gilt: Bei einer 7-Tagesinzidenz von unter 50 ist Jugendarbeit wieder möglich. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50-100 ist die Jugendarbeit in festen Gruppen erlaubt. Jugendverbandsarbeit zählt zur außerschulischen Bildung. Der Mindestabstand ist zu wahren!

Die Empfehlungen zum Schutz- und Hygienekonzept des Bayerischen Jugendrings wurden überarbeitet. Diese können Sie auf der Homepage des BJR kostenfrei downloaden: https://shop.bjr.de/empfehlungen/236/empfehlung-fuer-die-erstellung-eines-schutz-und-hygienekonzepts-in-der-jugendarbeit

Termine und Freizeiten alle Freizeiten anzeigen