Auf der Frühjahrsvollversammlung haben die Delegierten einen Antrag aus dem KJR-Vorstand, der eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Freizeitenbereich vorsieht, einstimmig verabschiedet. Demnach können künftig auch Freizeiten ohne Übernachtung gefördert werden, wenn die Maßnahme mindestens drei aufeinanderfolgende Tage dauert. Förderfähig sind nur die Teilnehmer/innen, die an allen Tagen der Maßnahme teilnehmen. Die Richtlinien sowie das entsprechende Formular sind ab sofort im Service-Bereich abrufbar. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des KJR als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
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