Absage Herbstvollversammlung
Aufgrund des Beschlusses der 156. BJR-Vollversammlung ist es möglich, abweichend von §14 Abs. 1 S.1, §22 Abs. 1 S.1 und §32 Abs. 1 S. 1 BJR Satzung, 2020 sowie 2021 nur eine ordentliche Vollversammlung stattfinden zu lassen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sagen wir daher auf Rücksichtnahme vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus die Herbstvollversammlung am 16.11.2020 ab. Es wird keinen Ersatztermin geben.
Die Geschäftsstelle ist wie gewohnt telefonisch und per Mail zu erreichen. Sollten Sie einen Termin in der Geschäftsstelle wünschen, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.