Mit der 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jegliche Jugendarbeit in Präsenz untersagt. Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 20.12.2020.
Jugendarbeit kann und darf trotzdem z.B. digital stattfinden!
Diese Bestimmung gilt vorerst bis 10.01.2021.
Weitere Infos zu Jugendarbeit und Corona auch unter www.bjr.de/corona