13.BayISMV und Jugendarbeit

Mit der 13.BayISMV, gültig ab dem 07.06.2021, ergeben sich weitere Neuerungen für die Jugendarbeit. Sie finden alle Regelungen zur Kontaktbeschränkung, Abstand, Maskenpflicht, Verpflegung, Beherbergung usw. auf der Seite mit den FAQs zur Coronapandemie des BJR. Diese ist über den üblichen Link www.bjr.de/corona abrufbar.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

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